
Nutzungsverbot privater digitaler Endgeräte an Schulen
Seit dem 1. Februar 2026 gilt an Sachsens Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen ein „Handyverbot“ (Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte), ab 1. August 2026 wird dieses bis zur Klasse 8 ausgeweitet. Das Nutzungsverbot privater mobiler Endgeräte betrifft den schulischen Alltag unmittelbar und wirft in der Praxis






