Oberschule Rothenburg
Oberlausitz
Elterninformation zum Pädagogischen Tag am 29.11.2024
Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte, am 29.11.2024 führen wir einen pädagogischen Tag durch.
Wir besuchen gemeinsam mit dem Schulträger (Stadt Rothenburg) die Baustelle der neuen Oberschule und besprechen Umzugsmodalitäten.
An diesem Tag werden uns die Klassensprecher der Klassen 5-9 begleiten. Diese werden in den Ablauf gesondert eingewiesen. Die jeweilige Klassenleitung nimmt seinen Klassensprecher an die Hand. Nach der Besichtigung werden die Schülersprecher an der Bushaltestelle auf dem Markt entlassen.
Alle anderen Schüler haben an diesem Tag häusliche Lernzeit, d.h. sie bekommen Aufgaben in den Fächern, die an diesem Tag lt. Plan stattfinden würden.
Neu: Online-Veranstaltung für Eltern von Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen
Termin: 03.12.2024, 18:00 bis ca. 19:30 Uhr
Gewalt in der Schule
Medien-Meldungen über Gewaltexzesse unter Kindern und Jugendlichen vermitteln das Bild einer wachsenden Aggressivität und einer gestiegenen Bereitschaft dieser Zielgruppe, Konflikte gewalttätig zu lösen. Eltern sind davon immer öfter verunsichert und möchten wissen, ob ihre Kinder in der Institution Schule noch sicher sind. In der vorliegenden Veranstaltung betrachten wir das Phänomen Gewalt aus polizeilicher und pädagogischer Sicht, ordnen aktuelle Entwicklungen ein und geben praktische Hinweise zum Umgang mit gewalttätigem Verhalten von Kindern und Jugendlichen.
Ziel der Veranstaltung ist es, Eltern Sicherheit zu vermitteln und einen gelingenden Entwicklungsprozess in der Erziehung zu befördern. Die Referenten haben langjährige Erfahrung in der Fortbildung von pädagogischem Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mit Präventionsveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern zum Thema Gewalt.
Referentinnen: Polizeihauptkommissar Clemens Simon & Diplom-Sozialpädagoge Sebastian Kubasch Polizeidirektion Görlitz Fachdienst Prävention
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um Anmeldung unter folgendem Link (kopieren und im Browser einfügen):
https://lmy.de/aaXce
Sofern Sie nach ihrer Anmeldung kurzfristig nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, würden wir Sie bitten, sich wieder abzumelden, um anderen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen.
Baugeschehen/Bus und Haltestelle:
Sehr geehrte Eltern, bitte weisen Sie nach wie vor Ihr(e) Kind(er) auf die Gefahren einer Baustelle hin.
- Das Baugeschehen auf dem Schulgelände und den angrenzenden Flurstücken geht weiter. Die Rettungswege sind gewährleistet. Alle Schülerinnen und Schüler sind entsprechend belehrt.
- Weisen Sie bitte Ihr(e) Kind(er) aus gegebenen Anlass auf das Verhalten im ÖPNV hin. Achtung: Schulwege, auch Bushaltestelle und Bustransport liegen im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten.
Schulstart nach den Herbstferien: Kleine Fahrplanpassungen zum Schuljahresstart im Bereich ÖPNV
ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn GmbH): https://www.odeg.de/linien-fahrplaene/fahrplanabweichungen
Die Länderbahn (trilex): https://www.laenderbahn.com/trilex/fahrplan/fahrplan-aenderungen/
Zusätzliche Informationen finden Sie unter: https://mobilitaet.landkreis.gr/
Bei Fragen steht auch die Landkreisverwaltung unter oepnv@kreis-gr.de zur Verfügung.Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden besonders gebeten, sich über die Änderungen zu informieren und ihre Schulwegplanung entsprechend anzupassen.
- Weisen Sie bitte Ihr(e) Kind(er) aus gegebenen Anlass auf das Verhalten im ÖPNV hin. Achtung: Schulwege, auch Bushaltestelle und Bustransport liegen im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten.
Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024
Am 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang und zur Ände- rung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten.
Folgen des CanG für Schule
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
FürMinderjährigebleibtCannabisgenerellverboten,d.h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.
Anpassung der Hausordnung: Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
www.jobbörse.de bietet ein speziell für die Online-Berufsorientierung zugeschnittenes Angebot an
Jobbörse.de wurde in den vergangenen Jahren mehrfach von Bewerbern und Arbeitgebern als bestes Jobportal Deutschlands ausgezeichnet und von Focus-Spezial zum vierten Mal in Folge zum TOP-Karriereportal prämiert.
– Um den Start in den Beruf zu erleichtern finden Bewerber auf unserem Portal umfassende Informationen zu verschiedenen Berufsgruppen und über 2.500 einzelnen Berufen, wie beispielsweise aktuelle Gehaltsangaben, Branchen und Tätigkeitsaufgaben.
– Auf den Startseiten können sich Suchende schnell und einfach mit dem Schulfinder einen Überblick schaffen, welche berufsbildenden Schulen es in ihrer Nähe gibt.
– Die über 1,5 Mio. Stellenangebote, 220.000 Ausbildungsplätze und über 30.000 Praktikumsplätze ebnen den Weg für einen erfolgreichen und zukunftssicheren Berufsanfang.
– Mit dem Job-Newsletter kann man sich – ohne große Registrierung – je nach Bedarf regelmäßig passende Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze per E-Mail zusenden lassen.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Das Sekretariat ist in der Schulzeit täglich nur 4 Stunden bis max. 11:30 Uhr besetzt.
Telefonate auf AB mit Sprachnachricht können daher erst am Folgetag bearbeitet werden.
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon+AB: 035891/35174
Fax: 035891/37775
Mail: sekretariat@os-rothenburg.de
Verantwortlichkeiten
Schulleiter: Herr Schulz
Stellvertreterin: Frau Lieder
Sekretariat: Frau Rohrlapper
Schulverwaltungsassistenz: n. n. Schulassistenz: Frau Helbig
Konsultationszeiten mit der Beratungslehrerin Frau Uplegger, nach Absprache.