(bearbeitet) aus: Dienstanweisung des SMK zur selbstständigen Durchführung von COVID-19- Schnelltests an sächsischen Schulen vom 08.04.2021:
"Negative Selbsttestergebnisse können für Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule von Bedeutung sein. Auf formlosen Antrag eines Personensorgeberechtigten kann die Schule per Formblatt die Personensorgeberechtigten dabei unterstützen, zutreffende Selbstauskünfte über die in der Schule von minderjährigen Schülerinnen und Schülern durchgeführten Selbsttests zu geben."
Alle weiterführenden Informationen zu den Tests und zur Durchführung der Tests finden Sie auf der Homepage:
www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html